TRINKWASSERVERSORGUNG

EU-Kontext

Trinkwasserversorgung
im großen Stil

In der EU gibt es an die 100.000 geografisch abgegrenzte Versorgungsgebiete mit etwa 474 Millionen KonsumentInnen. Diese Gebiete haben annähernd dieselbe Trinkwasserqualität, was auf die strengen Richtlinien für das lebenswichtige Grundnahrungsmittel zurückzuführen ist. Die letzte Überarbeitung der EU-weit gültigen Trinkwasserrichtline, die die Trinkwasserqualität regelt, wurde am 12. Januar 2021 vorgenommen. Bis Anfang 2023 muss diese von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

In der EU wird das Trinkwasser aus dem Grundwasser und Oberflächenwasser bezogen. Um dieses Gut zu schützen, hat die Prüfung und Überwachung der Rohwasserressourcen Priorität. Auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden ergriffen. So wird beispielsweise auf die steigenden Nutzungskonflikte um Wasserressourcen reagiert. Zudem berücksichtigt die EU das WHO-Konzept zum Wassersicherheitsplan und führt Risikobewertungen ein, die stetig zur Qualitätsverbesserung beitragen sollen.

Was bei der Einhaltung
der Trinkwasserqualität
zu berücksichtigen ist

Die in der EU-Trinkwasserrichtline festgelegten Qualitätsstandards müssen von jedem Trinkwasserversorger innerhalb der EU eingehalten werden. Sie stellen Anforderungen in Form von mikrobiologischen und chemischen Parametern. Die Daten zur Einhaltung dieser Parameterwerte werden im EU-Trinkwasserbericht festgehalten. Der österreichische Trinkwasserbericht ist hier nachzulesen.

Überwachungsprogramme zur Trinkwasserqualität werden dezentral von den Mitgliedsstaaten selbst durchgeführt. Sie müssen an die spezifischen Merkmale des Wasserversorgungsgebietes angepasst werden. Die Parameter zeigen, dass die Trinkwasserqualität in der EU allgemein sehr gut ist. Die meisten Mitgliedsstaaten berichten bei den großen Versorgungsanlagen (mehr als 5000 versorgte Einwohner) bezüglich der Einhaltung der mikrobiologischen und chemischen Parametern Quoten zwischen 99 % und 100 %. Kleinere Versorgungsanlagen bewegen sich bei den mikrobiologischen Parametern zwischen 90 % und 100 %. Bei den chemischen Parametern ist die Quote annähernd gleich.

Unter sehr strengen Voraussetzungen gestattet die EU-Gesetzgebung für einen festgelegten Zeitraum Abweichungen von den Qualitätsnormen für Trinkwasser. Diese Abweichungen dürfen keine potenzielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen und werden von den zuständigen nationalen Behörden nur dann zugelassen, wenn die Trinkwasserversorgung nicht auf eine andere Weise sichergestellt werden kann. Die Abweichung wird höchstens drei Jahre lang gewährt und kann insgesamt zwei Mal beantragt werden.