TRINKWASSERQUALITÄT

Ein zuverlässiger Wert

Qualitätsanspruch
an unser Trinkwasser

Als eines der wichtigsten Lebensmittel unterliegt Trinkwasser einer besonders genauen Qualitätskontrolle. Die Trinkwasserverordnung definiert dabei die Anforderungen für das Trinkwasser mittels Parametern und Indikatorparametern und den zugehörigen Werten.

Parameter
für Trinkwasser

Zulässige Höchstkonzentrationen werden in den Parameterwerten festgehalten. Diese orientieren sich an den neuesten wissenschaftlichen und toxikologischen Erkenntnissen und werden entsprechend angepasst. Sind sie drastisch überschritten, kann das betroffene Wasser nicht mehr zur Trinkwasserversorgung herangezogen werden. Als sogenannte Vorsorgewerte werden sie jedoch bewusst niedrig angesetzt. Das heißt: Falls die gemessenen Werte in einem kurzen Zeitraum die gesetzlich festgelegten Parameterwerte geringfügig überschreiten, ist das Wasser trotzdem genusstauglich und birgt keine Gefahr für die Gesundheit des Menschen. Die Entscheidung, ob das Trinkwasser genusstauglich ist, obliegt den Behörden. Jedenfalls sind Überschreitungen von Parameterwerten und notwendige Maßnahmen (z.B. Nutzungseinschränkungen) den KonsumentInnen bekannt zu machen.

Indikatorparameter für Trinkwasser
Überschreitungen von Indikatorparameterwerten sind im Vergleich zu denen von Parameterwerten nicht ganz so kritisch zu sehen. Hier ist im Fall von der zuständigen Behörde die Ursache zu prüfen, und überhaupt festzustellen ist, ob bzw. welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer einwandfreien Wasserqualität erforderlich sind. Natürliche Gehalte sind, auch wenn sie weit unter dem jeweiligen Wert liegen, vor unerwünschten Veränderungen zu schützen.

Zu den Parametern für das Trinkwasser geht es >>HIER<<

Qualitätskontrolle

Auf Grundlage der Trinkwasserverordnung müssen alle BetreiberInnen von Trinkwasserversorgungsanlagen die Untersuchungsergebnisse unverzüglich den Behörden vorlegen und zusätzlich einmal im Jahr ihre KonsumentInnen zumindest über die folgenden Untersuchungsergebnisse informieren: Nitrat, Pestizide, pH-Wert, Gesamthärte, Carbonathärte, Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium, Chlorid, Sulfat.

Wasserhärte

Die Wasserhärte, auch Gesamthärte, ergibt sich durch die im Wasser gelösten Salze von Kalzium und Magnesium. Gemessen wird mit „deutschen Härtegraden“ (°dH). Wenn man also 1 °dH definiert, bedeutet das 10 mg CaO (Kalziumoxid) pro Liter Wasser.

Es ist wichtig, dass die Wasserhärte eine gewisse Balance hält. Denn: Ist sie zu gering, kann das zu Korrosionen der Leitungsrohre führen. Ist sie hingegen zu hoch, können wiederum Kalkablagerungen in Geräten (bspw. Boilern) auftreten. Letzteres ist auch auf den (An)teil der Karbonathärte in der Gesamthärte des Wassers zurückzuführen, der Hydrogencarbonate von Calcium und Magnesium betrifft und sich bei Erwärmung oder Ausgasung gelöster Kohlensäure als Kalk abscheiden kann.

Gesamthärte

Wasserhärte wird in „deutschen Härtegraden“ (°dH) angegeben. Die (Gesamt-) Härte wird bestimmt durch die im Wasser gelösten Salze von Kalzium und Magnesium. 1°dH entspricht einem rechnerischen Gehalt von 10 mg CaO (Kalziumoxid) pro Liter Wasser.
Die Konzentration von Kalziumoxid soll immer im Gleichgewicht sein, da eine zu geringe Härte zu korrosiven Eigenschaften des Wassers führen (z. B. Korrosion metallischer Leitungsrohre) kann. Sehr hartes Wasser kann wiederum Kalkablagerungen in Geräten bewirken.
Die Härtegrade reichen von I = weich bis III = hart.
  • I 0°dH – 10°dH: weiches bis mäßig hartes Wasser
  • II 10°dH – 16°dH: ziemlich hartes Wasser
  • III >16°dH: hartes Wasser
Danach richtet sich die Dosierung von Waschmitteln oder die Einstellung des Geschirrspülers (siehe Bedienungsanleitung).